Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

Growe GmbH ist sowohl als Vermittler von Reisen anderer Reiseveranstalter, als auch als Eigenveranstalter GROWE REISEN tätig. Für Reisen, die GROWE GmbH für andere Veranstalter vermittelt, gelten deren Reisebedingungen (z.B TUI, Dertour, Alltours etc.).

Unsere oberste Zielsetzung bei der eigenen Veranstaltung von Reisen ist es, unseren Kunden schöne Urlaubstage zu bieten. Wir setzen deshalb alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ein, um dieses Ziel zu erreichen. Wir möchten, dass Sie Ihre schönsten Tage des Jahres in vollen Zügen genießen können.

Lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sorgfalt durch, denn diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der GROWE GmbH. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, der GROWE GmbH (im Folgenden GROWE REISEN genannt) als verantwortlichem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.

Seit dem 01.07.2018 müssen wir Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen, unserem Angebot und diesen Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Prospekten das dafür vorgeschriebene Formblatt beigefügt und die gesetzlich notwendigen vorvertraglichen Informationen integriert.

Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Diese Bedingungen stehen Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. 

Zur Absicherung Ihrer persönlichen Reiserisiken empfehlen wir jedem Reisenden unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten, Reiseabbruch, sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten eines Krankentransportes. (Allianz Travel, eine Marke der AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim). Gerne vermitteln wir Ihnen eine Reiseschutzversicherung dieses Unternehmens.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie GROWE REISEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich Ihre Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist nur über das zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder/Gruppenleiter auch für alle in dessen Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung im Reiseprospekt, Flyer, in unserem Angebot bzw. auf unserer Internetseite www.growe-reisen.de. 

Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch GROWE REISEN zustande. GROWE REISEN wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und GROWE REISEN ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von GROWE REISEN vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. GROWE REISEN ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage ausdrücklich schriftlich, oder stillschweigend (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.

Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort fällig. 

GROWE REISEN bietet nur die Zahlart „Überweisung“ an und erwartet den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit GROWE REISEN zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist GROWE REISEN bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 a) zu belasten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über GROWE REISEN vermittelten Versicherung fällig.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Kündigung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt GROWE REISEN dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. GROWE REISEN ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.

Haben Sie Ihre Reise erst 30 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen 

Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat GROWE REISEN eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von GROWE REISEN und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.

3. Reiseprogramm und Reisepreis

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im GROWE REISEN Prospekt, Flyer, unserer Internetseite, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Eintrittspreise in Museen, Kirchen, oder zu kulturellen Veranstaltungen wie Theater- oder Musicalaufführungen sind nicht in den Reisepreis eingeschlossen, sondern müssen vor Ort von Ihnen bezahlt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Besorgung von Visa gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet. Sollte der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in Ausnahmefällen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Buchungsstelle. Bei Kurzfristbuchungen, oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihren Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. Im eigenen Interesse bitten wir Sie den Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam auf deren Richtigkeit zu überprüfen.

4. Reiseprogrammänderung

a) vor Vertragsschluss

Die Prospektangaben sind für GROWE REISEN bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. GROWE REISEN behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die GROWE REISEN Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen und Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßen- oder Schiffsverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein GROWE REISEN bzw. die beauftragte lokale Agentur, bei Kreuzfahrten der Kapitän.

Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist GROWE REISEN verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

b) nach Vertragsschluss

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich GROWE REISEN ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind. Kann GROWE REISEN die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr- und Flugpläne, oder Reiseroute), oder nur unter Abweichung von einer zwischen GROWE REISEN und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist GROWE REISEN berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Rücktrittspauschale zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in dem Änderungsangebot ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.

Die geänderte Leistung tritt dann an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. 

5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderung durch den Reisenden

a) Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt GROWE REISEN Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei GROWE REISEN.

Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann GROWE REISEN angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von GROWE REISEN insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Gruppen-Reisen mit Linienflügen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.

Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die GROWE REISEN im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

a) Buspauschalreisen

Ab Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises 

Vom 89. — 60. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

Vom 59. — 45. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises.

Vom 44. — 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.

Vom 29. — 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.

Vom 14. —   7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.

Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

No Show (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises

b) Flugpauschalreisen

Ab Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises.

Vom 89. — 60. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

Vom 59. — 45. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises.

Vom 44. — 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.

Vom 29. — 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises.

Vom 14. —   7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.

Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises.

No Show (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises

c) Kreuzfahrten, Hurtigruten, Flusskreuzfahrten (auch mit Flug)

Ab Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

Vom 89. — 60. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

Vom 59. — 45. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises.

Vom 44. — 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.

Vom 29. — 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.

Vom 14. —   7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.

Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

No Show (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises.

d) Bei Bahnreisen und Bahn An- und Abreisen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, diese finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.

e) Eintrittskarten können im Falle eines Stornos der Reise beim jeweiligen Leistungsträger nicht storniert und der Ticket-Preis nicht erstattet werden. Falls Sie es wünschen, versucht GROWE REISEN die Karten weiter zu verkaufen. Ist ein Weiterverkauf möglich, berechnet GROWE REISEN lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Ticketpreises.

GROWE REISEN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit GROWE REISEN nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist GROWE REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen. 

Storniert bei einer gebuchten Doppelbelegung des Hotelzimmers eine Person bis zum 90.Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter 5.a) ausgewiesene Rücktrittspauschale fällig. Die verbleibende Person wird in dem gebuchten Raum auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht.

Abweichend von Ziffer 5.a) kann GROWE REISEN keine Entschädigung verlangen, wenn an einem der Bestimmungsorte oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 

b) Umbuchung

Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Rundreiseprogramms, oder der Beförderungsart. Sofern GROWE REISEN sich nach gründlicher Prüfung bereit erklärt eine solche Umbuchung vorzunehmen, entsteht bei Einhaltung der nachstehenden Fristen eine Umbuchungsgebühr je nach Reiseart:

  • Buspauschalreisen
    bis 60 Tage 150 €
  • Flugpauschalreisen
    bis 60 Tage 200 €
  • Kreuzfahrten und Schiffspauschalreisen
    bis 60 Tage 250 €

Umbuchungen nach diesen Fristen gelten, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

c) Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:

Bis zum Reisebeginn d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die GROWE REISEN zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. GROWE REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst GROWE REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger. Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie entstanden und Ihnen von GROWE REISEN nachgewiesen sind. GROWE REISEN berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 pro Person.

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. 

d) Namensänderung

Bei Reiseanmeldung muss GROWE REISEN Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeter Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch GROWE REISEN sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt GROWE REISEN 200,- EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

6. Rücktritt und Kündigung durch GROWE REISEN

GROWE REISEN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen: 

a) bis 46 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der GROWE REISEN Ausschreibung und in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet. 

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch GROWE REISEN nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. GROWE REISEN behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die GROWE REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der GROWE REISEN von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 

c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.

d) Wenn Sie unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.

7. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird GROWE REISEN vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann GROWE REISEN unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. GROWE REISEN zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. GROWE REISEN behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie GROWE REISEN den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen 

Sie haben GROWE REISEN eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch GROWE REISEN verweigert. GROWE REISEN kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. 

Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an GROWE REISEN richten:

GROWE REISEN eine Marke der GROWE GmbH

Dorfgärten 2

78244 Gottmadingen

Telefon: + 49 (0) 7731 976444

Fax: + 49 (0) 7731 976 446

E-Mail: urlaub@reisebuero-growe.de

Internet: www.growe-reisen.de

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler/Gruppenleiter außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an GROWE REISEN zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist.

Reiseleiter, lokale Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von GROWE REISEN nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen GROWE REISEN anzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB.

Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB

Leistet GROWE REISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat GROWE REISEN zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von GROWE REISEN betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB

Verletzt GROWE REISEN schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist GROWE REISEN Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren. 

10. Haftung von GROWE REISEN

GROWE REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von GROWE REISEN herausgegebenen Prospekten, die von GROWE REISEN Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

11. Beschränkung der Haftung

a) vertraglich

Die vertragliche Haftung von GROWE REISEN ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von GROWE REISEN herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit GROWE REISEN für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

b) gesetzlich

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen GROWE REISEN ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit GROWE REISEN vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. 

c) für Fremdleistungen

GROWE REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von GROWE REISEN lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot). 

12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

GROWE REISEN steht dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vorvertraglich sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann. auch Ihr Reisevermittler/Gruppenleiter veranlassen (§651v Abs.1 Satz 1 BGB). Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. GROWE REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je­weilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende GROWE REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GROWE REISEN die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch GROWE REISEN bedingt sind. Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstige Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann GROWE REISEN den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a) dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung GROWE REISEN für alle Passagiere übernommen hat, so ist GROWE REISEN berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.

13. Versicherungen

Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversich- erungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungs- beschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Beförderungsausschlüsse und -beschränkungen

14.1 Gäste unter 18 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson von mindestens 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts reisen, die im gleichen Hotelzimmer oder in einem benachbarten Hotelzimmer reist. Die Begleitperson muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Verantwortung für die Gäste unter 18 Jahren zu übernehmen. Unbegleitete Flüge und Hotelaufenthalte sind für Reisende unter 16 Jahren nicht in allen Destinationen erlaubt. Bitte sprechen Sie hierzu mit unserem Reservierungsteam.

14.2. Schwangere, die die 23. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert, sofern es die jeweiligen Beförderungsbedingungen der gewählten Fluggesellschaft so vorschreiben. Schwangere, auch vor der 23. Woche, müssen ein englischsprachiges, ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. GROWE REISEN REISEN haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während des Fluges auftreten.

14.3 Die Reiseangebote von GROWE REISEN sind grundsätzlich nicht barrierefrei und daher für Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen oder eingeschränkter Mobilität, die eine spezielle Behandlung erfordern, nicht empfehlenswert. Gleichwohl ist GROWE REISEN bemüht auch Reisenden mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu bestimmten Reisen zu ermöglichen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität haben GROWE REISEN bei der Buchung darauf hinzuweisen. GROWE REISEN hat sodann das Recht, Reisende zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von GROWE REISEN aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die GROWE REISEN nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Passagier muss sich selbst versorgen können. Passagiere, die dazu nicht in der Lage sind (bspw. nicht selbständig essen, sich an- und ausziehen oder an Evakuierungsmaßnahmen teilnehmen können), müssen die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihnen während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Passagieren selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein. Mobilitätseingeschränkte Gäste erhalten wichtige Informationen zu den gewählten Hotels und Beförderungsmitteln bei der GROWE REISEN Reservierung.

14.4 Aufgrund der von der US Regierung ausgestellt vom Büro für ausländische Asset Kontrolle („OFAC“) erlassenen Sanktionen gegenüber Länder wie Nordkorea, Kuba, Iran und Syrien, ist es US-amerikanischen Fluggesellschaften nicht gestattet, Geschäfte mit den vorgenannten Staaten und deren Bürgern abzuschließen. Daher ist es Geschäftspolitik von GROWE REISEN, Bürgern der genannten Staaten die Buchung und Beförderung auf Flügen der US Airlines generell zu untersagen, es sei denn, diese können einen gültigen Aufenthaltstitel als Einwohner eines nicht sanktionierten Staates vorweisen und ihre Reise sowie anfallende persönliche Ausgaben aus Mittel bestreiten, die von einer niedergelassenen Bank in einem nicht sanktionierten Staat stammen.

14.5. Zur Eindämmung der Sars-COV-2 Pandemie haben unsere Leistungsträger, insbesondere die Kreuzfahrtreedereien etc.) bis auf weiteres umfangreiche Hygiene- und Gesundheitskonzepte entwickelt deren Durchführung und Einhaltung überwacht werden. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen allein zu Ihren Lasten.

15. Datenschutz

Sie stellen GROWE REISEN im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die GROWE REISEN zur Abwicklung der Reise benötigt. GROWE REISEN wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. GROWE REISEN nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie GROWE REISEN zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt GROWE REISEN diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. GROWE REISEN weist darauf hin, dass GROWE REISEN Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung auf Ihrem Anmeldeformular angefordert haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt GROWE REISEN Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.GROWE REISEN.de.

16. Information über Verbraucherstreitbeilegung 

GROWE REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GROWE REISEN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für GROWE REISEN verpflichtend würde, informiert GROWE REISEN die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. GROWE REISEN weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

17. Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand für Klagen gegen GROWE REISEN ist Freiburg. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und GROWE REISEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen GROWE REISEN im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.

Reiseveranstalter ist:

GROWE REISEN eine Marke der GROWE GmbH

Dorfgärten 2

78244 Gottmadingen 

Geschäftsführung: Alexander Growe

Amtsgericht Freiburg i.Breisgau HRB 541793

USt.-ID DE 164 057 959

Telefon: + 49 (0) 7731 976444

Fax: + 49 (0) 7731 976 446

E-Mail: urlaub@reisebuero-growe.de

Internet: www.growe-reisen.de

Stand: August 2020